AGB

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Xortec GmbH (Verkäufer)
(Stand: 18. September 2018)

§ 1 Allgemeines
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Xortec GmbH, Berner Str. 79, 60437 Frankfurt am Main (nachstehend: „Xortec“), betreffend dem Kundenportal www.xortec.de und alle zur Domain gehörenden Sub-Domains gegenüber den gewerblichen Kunden (nachstehend: „Kunden“). Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn, Xortec hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen Xortec und den Kunden haben stets Vorrang. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der AGB.
(2) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Xortec und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch.
(4) Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. 

§ 2 Vertragsinhalte und Vertragsschluss
(1) Xortec bietet den Kunden im Kundenportal 
www.xortec.de neue Produkte, vor allem Geräte und Zubehör zu Videoüberwachungs- und Netzwerktechnik, zum Kauf an.

(2) Xortec richtet sich mit seinem Angebot ausschließlich an gewerbliche Kunden, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB., die sich durch die Übersendung eines auf sie lautenden Gewerbenachweises vor der Bestellung legitimiert haben. Bestellungen von anderen als gewerblichen Kunden werden von Xortec nicht angenommen.
(3) Beim Einkauf im Kundenportal kommt ein Kaufvertrag durch die Annahme der Bestellung des Kunden durch Xortec zustande. Preisauszeichnungen im Kundenportal stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Der Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail bestätigt.
Der Kunde hat außerdem die Möglichkeit, telefonisch oder per E-Mail, Fax oder Brief bei Xortec wegen eines bestimmten Artikels anzufragen. Nach Erhalt einer solchen Anfrage unterbreitet Xortec dem Kunden ein entsprechendes Angebot per E-Mail, Brief oder Fax. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt. Alle Angebote von Xortec sind freibleibend.
(4) Der Vertragstext wird gespeichert.

§ 3 Preise, Versandkosten, Umsatzsteuer und Zahlung
(1) Bei Bestellungen über das Kundenportal gelten die dort angegebenen Preise. Alle Preise sind freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Preise sind Nettopreise. 
(2) Die Preise verstehen sich zzgl. Versand- und Verpackungskosten, die dem Kunden vor Abgabe der Bestellung bekannt gegeben werden. 
(3) Die Belieferung der Kunden durch Xortec erfolgt nach auf Vorkasse (durch Überweisung) oder auf Rechnung.
(4) Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann Xortec Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und / oder vom Vertrag zurücktreten.
(5) Xortec stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird oder sonst in Textform zugeht.

§ 4 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Die Lieferung erfolgt aus dem Lager von Xortec.
(2) Die Verfügbarkeit der einzelnen Waren ist in den Artikelbeschreibungen angegeben. Am Lager vorhandene Ware versendet Xortec, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, innerhalb von 1-2 Werktagen. Ist bei einem Verkauf über das Kundenportal die Ware als nicht vorrätig gekennzeichnet, so bemüht sich Xortec um eine schnellstmögliche Lieferung. Angaben zur Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin von Xortec verbindlich zugesagt wurde. 
(3) Xortec behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und die Teillieferung für den Kunden nicht ausnahmsweise unzumutbar ist. 
(4) Xortec behält sich vor, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen, wenn die Ware durch einen Lieferanten zum Tag der Auslieferung anzuliefern ist und die Anlieferung ganz oder teilweise unterbleibt. Dieser Selbstbelieferungsvorbehalt gilt nur dann, wenn Xortec das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hat. Xortec hat das Ausbleiben der Leistung nicht zu vertreten, soweit rechtzeitig mit dem Zulieferer ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen wurde. Wird die Ware nicht geliefert, wird Xortec den Kunden unverzüglich über diesen Umstand informieren und einen bereits gezahlten Kaufpreis sowie Versandkosten erstatten. 
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von Xortec.
(2) Alle Forderungen aus dem Weiterverkauf unserer Waren an Ihre Kunden sind in Höhe des gelieferten Warenwerts an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
(3) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von Xortec anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Zurückbehaltungsrecht
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Mängelhaftung
(1) Soweit Mängel vorliegen, stehen dem Kunden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. 
(2) Der Kunde hat die gelieferten Waren unverzüglich nach der Anlieferung zu untersuchen und festgestellte Mängel unter genauer Beschreibung schriftlich oder per E Mail gegenüber Xortec anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so ist er unverzüglich nach der Entdeckung unter genauer Beschreibung schriftlich oder per E Mail gegenüber Xortec anzuzeigen; sonst gilt die Ware auch hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt.
Schäden, die durch unsachgemäße Handlungen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung der Ware hervorgerufen werden, begründen keinen Gewährleistungsanspruch gegen Xortec. Hinweise zur ordnungsgemäßen Behandlung kann der Kunde den Herstellerbeschreibungen entnehmen.
(3) Mängel sind vom Kunden innerhalb der vom Hersteller gewährten Frist gegenüber Xortec zu rügen. 
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Xortec einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat, und nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von Xortec zu vertretenden Mangels gerichtet oder die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden von Xortec oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind.
(4) Liegen Mängel vor und wurden diese rechtzeitig geltend gemacht, ist Xortec zur Nacherfüllung berechtigt. Eine Rücknahme der Ware durch Xortec ist in letzterem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 8 Informationspflichten bei Transportschäden
Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so soll der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte (§ 7) sofort beim Spediteur/Frachtdienst reklamieren und unverzüglich durch eine E-Mail oder auf sonstige Weise (Fax/Post) mit Xortec Kontakt aufnehmen, damit dieser etwaige Rechte gegenüber dem Spediteur/ Frachtdienst wahren kann.

§ 9 Rücksendungen
(1) Rücksendungen erfolgen im RMA (Return Material Authorization) RMA-Nummer und Rücksendebegleitschein erhält der Kunde auf Anforderung.
(2) Rücksendungen werden vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen, wenn der Rücksendung ein Rücksendungsbegleitschein beiliegt, auf dem die RMA-Nummer angegeben ist.
(3) Rücksendungen haben an
Xortec GmbH, Genfer Straße 4B,  60437 Frankfurt zu erfolgen. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr des Kunden, auch wenn die Ware zufällig untergeht.

§ 10 Warenrückgabe
(1) Die Rücksendung von Waren an die Xortec GmbH wird grundsätzlich nur zugelassen, sofern eine RMA-Nummer (Return Merchandise Authorization) von der Xortec GmbH erteilt wurde und die Lieferung auf Kosten des Versenders (Frei-Haus-Lieferung) erfolgt.
(2) Warenrücklieferungen, die aufgrund von Fehlern oder Versäumnissen des Kunden notwendig werden und für einen Austausch oder eine Gutschrift eingesendet werden, werden ausschließlich nach unserer expliziten Zustimmung akzeptiert. Bei Annahme der Warenrücksendung erheben wir eine Pauschale von 10% des jeweiligen Warenwertes für die Wiedereinlagerung, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25 Euro.
(3) Es ist zu beachten, dass generell nur Waren, die sich im unveränderten Originalzustand befinden, zurückgenommen, gutgeschrieben oder ausgetauscht werden. Für einen Umtausch oder eine Gutschrift muss sich die Ware in neuwertigem, Verkaufsfähigen Zustand befinden. Ein Umtausch oder eine Rücknahme bereits geöffneter Ware ist nicht möglich.
(4) Unsere Rückgaberichtlinie beschränkt sich auf Waren, deren Listenpreis 150 Euro übersteigt.
(5) Waren, die auftragsbezogen und speziell nach Kundenspezifikation angefertigt oder bestellt wurden, sind vom Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen.
(6) Rücksendungen müssen an unser Zentrallager in Frankfurt am Main gesendet werden: Xortec Warehouse, Genfer Straße 4B, 60437 Frankfurt am Main.
Eine Sendung an eine Niederlassung ist nicht möglich.

§ 11 Haftung
(1) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Soweit dem Kunden Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziff. 10.5. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
(2) Wir haften nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass wir die Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf den Aufwand, der zur Rekonstruktion der Daten erforderlich ist, wenn die Daten ordnungsgemäß gesichert sind.

§ 12 Elektrogeräte-Entsorgung
(1) Nach Beendigung der Nutzung der von Xortec gelieferten Elektrogeräte ist der Besteller verpflichtet, diese Elektrogeräte auf eigene Kosten zu entsorgen. Bei der Entsorgung sind die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
(2) Der Besteller stellt
Xortec von sämtlichen Verpflichtungen des § 10 Abs. 2 Elektrogesetz (ElektroG) frei; insbesondere von der Rücknahmepflicht des Herstellers und allen damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter.
(3) Sofern gelieferte Elektrogeräte an Dritte weitergegeben werden, ist der Besteller verpflichtet, diese vertraglich zu verpflichten, die Elektrogeräte nach Beendigung der Nutzung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sachgerecht zu entsorgen.
Bei erneuter Weitergabe der Elektrogeräte sind die Dritten vertraglich zu verpflichten, den Empfängern der Elektrogeräte eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen. (4) Eine Verletzung der Vorgaben des Punkt 12.3 verpflichtet den Besteller, die Elektrogeräte gem. Punkt 12.1 zurückzunehmen und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen.
Xortec ist von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.
(4)
Xortecs Ansprüche gegen den Besteller, die aus diesen Bestimmungen resultieren, verjähren frühestens 2 Jahre nach Beendigung der Nutzung. Die Frist beginnt grundsätzlich erst mit dem Zugang der schriftlichen Mitteilung des Bestellers an Xortec über die Beendigung der Nutzung. (5) Eine abweichende Vereinbarung zur Rücknahme und Entsorgung der elektrischen Altgeräte durch Xortec bedarf der Schriftform.

§ 13 Urheberrechte
(1) Die auf der Internet-Seite 
www.xortec.de verwendeten Fotografien, Texte und Dateien sind urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung der Fotografien, Texte und Dateien ist nur mit Zustimmung von Xortec zulässig.

(2) Jede unerlaubte Verwendung der Fotografien, Texte und Dateien stellen Verletzungen der Urheberrechte von Xortec dar. In jedem Fall der Verletzung der Urheberrechte sind die Verwender gegenüber Xortec zum Schadensersatz verpflichtet.

§ 14 Haftungsausschluss
(1) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet die Xortec unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Xortec haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Xortec nicht.
(2) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Ist die Haftung von Xortec ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 15 Datenschutz 
Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von Xortec auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von Xortec selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).